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AGB

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese dienen der Absicherung von BUBBALL und unseren Kunden. In den AGB legen wir verbindliche Vertragsbedingungen fest, die für die Vermietung unserer Bubble Soccer Bälle gelten. Die AGB umfassen Details zu Mietpreisen, Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss, Stornierungsbedingungen und Haftungsausschlüssen. Wir empfehlen, unsere AGB sorgfältig zu lesen, und bei Fragen oder Unklarheiten einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie unsere Bedingungen vollständig verstehen.

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Bubball Bonn (Nachfolgende „Der Vermieter“) und seinen Kunden.

§ 2 Leistungsumfang und Produkte

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Bubble-Soccer-Bällen sowie gegebenenfalls zusätzlicher Ausrüstung (z.B. Luftpumpen, Tragegurte) für den vereinbarten Zeitraum.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verwenden. Die Nutzung darf ausschließlich auf geeigneten Spielflächen (wie Rasen oder Hallen mit weichem Bodenbelag) erfolgen. Die Verwendung auf Asphalt, Schotter, in der Nähe spitzer oder scharfer Gegenstände sowie offener Flammen ist ausdrücklich untersagt.

(3) Die Nutzung ist nur Personen gestattet, die mindestens 13 Jahre alt sind und ein Körpergewicht von maximal 150 Kilogramm nicht überschreiten. Die Teilnahme unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen.

§3 Mietdauer

(1) Die Mietdauer beträgt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mietgegenstände vom Vermieter an den Mieter übergeben oder an den vereinbarten Ort geliefert werden.
(2) Nach Ablauf der Mietdauer sind die Mietgegenstände entweder vom Mieter am vereinbarten Ort zur Abholung bereitzustellen oder an den Vermieter zurückzugeben.
(3) Eine Verlängerung der Mietdauer über die 24 Stunden hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter.

(4) Im Falle einer nicht rechtzeitigen Rückgabe behält sich der Vermieter vor, für jede angefangene weitere 24-Stunden-Periode eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 € zu berechnen.

§4 Rückgabe der Mietgegenstände

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit vollständig, gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(2) Werden die Mietgegenstände verspätet, beschädigt oder unvollständig zurückgegeben, ist der Mieter verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Reparatur oder Ersatz, zu tragen.

§5 Haftung

(1) Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters sowie der teilnehmenden Personen.
(2) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere bei Verletzungen oder Unfällen im Rahmen der Nutzung, ist ausgeschlossen.
(3) Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände geltend gemacht werden.

§6 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Der Mietpreis sowie gegebenenfalls anfallende Kautionen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Mietvertrag.
(2) Der Mietpreis ist vor Übergabe der Mietgegenstände in bar oder per Überweisung zu entrichten.

§7 Rücktritt des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

·         die Sicherheit der Nutzung nicht gewährleistet ist,

·         der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt,

·         höhere Gewalt die Durchführung des Vertrages unmöglich macht.
Im Fall eines Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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